Vereine

Die Gründung und Auflösung eines Vereins, Vorstandsänderungen oder Satzungs­änderungen sind zum Vereinsregister anzumelden. Anmeldungen zum Vereins­re­gister bedürfen der notariellen Beglaubigung.


In unserem Merkblatt für den Vereinsvorstand sind weitere Informationen enthalten. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie zur Vorbereitung einer Gründungsversammlung oder zur Beschlussfassung in einer der vorgenannten Angelegenheiten Hilfe brauchen.