Als Notarin übe ich ein öffentliches Amt im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege aus, bin also in allen nicht streitigen Rechtsangelegenheiten für Sie da.
Ob es sich um ihren Immobilienkauf, eine Kreditsicherung, ihre Existenzgründung, eine Unternehmensveräußerung, ihren Ehevertrag, die Weitergabe von Vermögen durch Schenkung oder Erbfolge oder die Notfallvorsorge durch Vollmachten und Patientenverfügungen handelt - als Ihre Notarin kümmere ich mich gerne um diese und weitere Angelegenheiten.
Ich verwahre die Urkunden meiner Amtsvorgänger Dr. Hans Herrmann, Dr. Wilhelm Hupfauer und aller früheren Memminger Notare.
Termine finden grundsätzlich an meiner Amtsstelle statt. Sollte es aus Gründen, die in der Person eines Beteiligten oder in der Natur der Sache liegen, nicht oder nur schwer möglich sein, die Beurkundung an der Amtsstelle durchzuführen, kann ein Auswärtstermin vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass mein Amtsbereich die Gemarkungen Babenhausen, Bad Grönenbach, Benningen, Boos, Buxheim, Egg a. d. Günz, Fellheim, Heimertingen, Kettershausen, Kirchhaslach, Kronburg, Lautrach, Legau, Memmingen, Memmingerberg, Oberschönegg, Niederrieden, Pleß, Trunkelsberg, Winterrieden und Woringen umfasst. Außerhalb dieser Gemarkungen wenden Sie sich bitte an eine Kollegin oder einen Kollegen, der örtlich zuständig ist. Ausnahmen sind nur in wenigen, sachlich begründeten Fällen, möglich.
Seit 01.08.2022 können bestimmte Beurkundungen zur Gesellschaftsgründung und Beglaubigungen im Handels- und Gesellschaftsrecht online durchgeführt werden. Aktuelle Informationen sind verfügbar hier.
Wir sind ein motiviertes Team, das sie gerne zu Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Angelegenheit berät und informiert, einschließlich der voraussichtlich anfallenden Kosten.
Bitte vereinbaren Sie für Besprechungen, Beurkundungen und Beglaubigungen vorab einen Termin und legen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor.
Beurkundungen können außer in deutscher Sprache in Englisch, Französisch und Spanisch durchgeführt werden, Beglaubigungen außerdem in russischer und italienischer Sprache. Bei nicht hinreichender Sprachkenntnis eines Beteiligten ist die Zuziehung eines Dolmetschers erforderlich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig vorher mit uns Kontakt auf.
Mit dem Wegfall der meisten Coronabeschränkungen möchten wir Sie über die an unserer Notarstelle aktuell geltenden Regeln informieren.
Ihre und unsere Gesundheit liegt uns sehr am Herzen. Wir empfehlen in unseren Räumen weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Wir bitten auch um Verständnis, dass der Zutritt zu unseren Räumen den Personen vorbehalten ist, deren Teilnahme am Termin erforderlich ist. Ausnahmen im Einzelfall stimmen Sie bitte vorher mit uns ab.
Die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises bzw. eines aktuellen Testergebnisses ist nicht Voraussetzung für den Zutritt zur Notarstelle.
Wenn Sie allerdings weder geimpft noch genesen noch aktuell getestet sind, klären Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin das Vorgehen mit uns ab. Betreten Sie unsere Räume keinesfalls, wenn sie sich krank fühlen, wenn Sie in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet waren, direkten Kontakt zu einem Infizierten hatten oder sich in Quarantäne befinden.
Danke, dass Sie sich und andere durch Vorsicht und Rücksichtnahme schützen!
Ihre Notarin Sigrun Erber-Faller